3G-Regelung in Fahrschulen

Abstands- und Hygieneregeln in Deiner Fahrschule:

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,
folgenden Regeln sind für Fahrschulen vorgeschrieben. Wir bitten euch diese
gewissenhaft einzuhalten, da uns Eure aber auch die Gesundheit unserer
Mitarbeiter sehr am Herzen liegt:

1. Für den Besuch des Fahrschulbüros ist unbedingt eine Terminvereinbarung
notwendig. Vieles erledigen wir mit Dir telefonisch oder per Mail.

2. Eine Teilnahme am Unterricht und an den Fahrstunden kann nicht
stattfinden, wenn Du Dich nicht wohlfühlst, Erkältungssymptome oder
Fieber hast.

3. Bitte melde Dich rechtzeitig vor dem theoretischen Unterricht an, da die
Personenzahl begrenzt ist.

4. Halte Dich bitte an den Mindestabstand von 1,5 m und beachte die
Abstandsmarkierungen beim Warten und Betreten der Räumlichkeiten.

5. Nutze bitte unbedingt die vorhandenen Desinfektionsmittel.

6. Auch vor jeder praktischen Fahrstunde sind die Hände sorgfältig mit Seife zu
waschen und/oder zu desinfizieren.

7. Während der Unterrichts-/Fahrstunden besteht permanente FFP2-
Maskenpficht!!!!! Bitte achte auf den korrekten Sitz der Maske.

8. Seit 27.01.2022 gilt wieder die 3G Regel. Ein Nachweis geimpft, genesen
oder getestet muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. (PCR
Test max 48h, Schnelltest max 24h vorher, mit amtlichen Nachweis entweder
elektronisch oder in Papierform. Abgleich mit Personalausweis.

9. Bitte habe Verständnis, dass wir die Fahrstunden nur an der Fahrschule
beginnen und enden lassen können.

10.Für die Motorradausbildung benötigst du einen eigenen Helm und eigene
Motorradschutzbekleidung. Praktische Motorradfahrstunden sind von der 3G
Regel ausgenommen.

11.Für die Lkw-, Bus- und Traktorausbildung benötigst du eigene
Arbeitshandschuhe, weil nur so die Sicherheitsstandards eingehalten werden
können.

Aktuelle Infos zu den Corona Regeln findet ihr unter www.weiden.de und
www.neustadt.de.