Automatikregelung B197

Liebe Fahrschüler und Fahrschülerinnen,

ab 01.04.2021 tritt die neue Automatikregelung (B197) in
Kraft. Demnach können Fahrschüler/-innen der
Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung und praktische
Fahrerlaubnisprüfung mit einem Automatikfahrzeug
absolvieren und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe
fahren.
Voraussetzung ist eine Schulung im Umfang von mindestens
10 Fahrstunden mit einem Schulungsfahrzeug Klasse B mit
Schaltgetriebe. Diese sind in die Fahrausbildung integriert.
Weiterhin muss während einer 15 minütigen Testfahrt mit
dem/der Fahrlehrer/-in das sichere, verantwortungsvolle und
umweltbewusste Führen eines Kraftfahrzeugs der Klasse B
mit Schaltgetriebe nachgewiesen werden. Die Fahrschule
bescheinigt danach die erfolgreiche Teilnahme. Diese ist der
Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.

Der Beginn der Ausbildung B197 ist ab sofort möglich.

Bei Interesse und für eine ausführliche Beratung kontaktiert
uns bitte unter 0170/2056580 oder 0160/97811617

Euer Fahrschulteam