Information
Alle Informationen rund um den Führerschein kurz zusammengefasst.
Ausführliche Informationen gerne telefonisch oder nach Terminvereinbarung in Weiden
Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mit dem Führerschein anzufangen?
Für jede Fahrerlaubnisklasse ist ein Mindestalter vorgeschrieben. Davon abhängig ist der Beginn mit dem Führerschein und die Teilnahme an den Prüfungen:
ca. 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters kannst du mit der Ausbildung beginnen,
3 Monate vor Erreichen des Mindestalters kannst du die Theorieprüfung und frühestens
1 Monat vorher die praktische Prüfung ablegen. Der Führerschein wird allerdings erst am Tag, an dem das Mindestalter erreicht ist, ausgehändigt (Führerscheinstelle). Der erste Führerschein (ausgenommen AM, L, T) wird auf Probe (2 Jahre) erteilt.
Wie melde ich mich an und welche Unterlagen sind notwendig?
Die Anmeldung erfolgt nach dem Beratungsgespräch online auf unserer Internetseite über den Menüpunkt „Anmeldung“. Im Anschluss erhältst du den Vertrag, diverse Einverständniserklärungen und – ganz wichtig – den Führerscheinantrag: Hierfür benötigst du ein aktuelles Passbild, einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) (FE-Klassen C1, C, D ärztliche und augenärztliche Bescheinigung, bei D zusätzlich polizeiliches Führungszeugnis und MPU) und den Erste Hilfe Nachweis
Zusatzantrag begleitendes Fahren mit 17:
Anforderung an die Begleitpersonen:
mindestens 30 Jahre alt, 5 Jahre Besitz der FE Klasse B, max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister; Unterlagen Kopie Personalausweis und Führerschein der Begleitpersonen
Bearbeitungsdauer durch die Führerscheinstelle ca. 3 – 4 Wochen, danach Übermittlung des Prüfauftrags an den TÜV, Voraussetzung für Theorieprüfung
Wie läuft die Ausbildung ab?
Theorieunterricht
Ersterwerb mindestens 12x 90min Grundstoffunterricht plus je nach Fahrerlaubnisklasse unterschiedliche Anzahl an klassenspezifischem Unterricht. Bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundstoff auf mindestens 6x 90min. Bei der Anzahl der klassenspezifischen Unterrichte ändert sich nichts.
Praktische Ausbildung
Der Gesetzgeber schreibt je nach Fahrerlaubnis Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten) vor. Diese erfolgen nach der Grundausbildung (Übungsfahrten, Grundfahraufgaben). Nach Abschluss der Grundausbildung und der Sonderfahrten beginnt die Prüfungsvorbereitung und endet mit dem Feststellen der Prüfungsreife durch Fahrlehrer/-in
Welche Voraussetzungen gelten für die Anmeldung zu den Prüfungen?
Theorieprüfung
– der Prüfauftrag ist beim TÜV eingegangen
– alle vorgeschriebenen Mindestunterrichte sind besucht
– die Prüfungsreife liegt vor
praktische Prüfung
– die Theorieprüfung ist bestanden
– alle vorgeschriebenen Sonderfahrten wurden absolviert
– die Prüfungsreife wurde festgestellt
